Ästhetischer Zahnersatz - Zahnästhetik München Moosach

Kronen aus Keramik sind haltbar und gut körperverträglich

Ästhetischer Zahnersatz - Keramikkronen

Eine Zahnkrone wird angefertigt, wenn der Zahn mit Füllungen konservierend dauerhaft nicht mehr zu erhalten ist.

Kronen werden im sichtbaren Bereich aus Keramik gefertigt.  Keramikkronen werden von uns in Form und Farbgestaltung höchst individuell angepaßt um nach der Eingliederung ein harmonisches Erscheinungsbild zu erreichen - für Ihr einzigartiges Lächeln!


Festsitzende Keramik-Brücken haben einen hohen Tragekomfort

Ästhetischer Zahnersatz - Keramikbrücken

Festsitzende Keramikbrücken werden bevorzugt bei bestehenden Lücken in Verbindung mit erhaltungswürdigen Zähnen angefertigt. Keramikbrücken zeichnen sich durch einen hohen Tragekomfort und eine anspruchsvolle Ästhetik aus. Individuell gestaltete Brücken fügen sich harmonisch ein und geben Ihnen einen unverwechselbaren Ausdruck - für ein einzigartiges Lächeln! 


Können keine Kronen oder Brücken mehr eingepasst werden, besteht die Möglichkeit der Prothetik auf Implantaten

Ästhetischer Zahnersatz - Implantatprothetik

Stehen keine natürlichen Zähne mehr für die Eingliederung von festsitzendem Keramikkronen und Brücken zur Verfügung, kann dennoch festsitzender Zahnersatz auf Implantaten dauerhaft befestigt werden.

Diese Keramikkronen können nach den gleichen individuellen Gesichtspunkten wie sie bei der Anfertigung für Zahnersatz auf natürlichen Zähnen gelten gestaltet werden.


Ersatz von mehreren Zähnen als herausnehmbarer Teilersatz

Ästhetischer Zahnersatz - herausnehmbar

Stehen für die Eingliederung von festsitzendem Zahnersatz keine natürlichen Zähne mehr zur Verfügung und kommt die Behandlung mit Implantaten nicht in Betracht, so kann bei vorhandenem Zahnbestand ein Teilzahnersatz nach ästhetischen Gesichtspunkten angefertigt werden. Die in Frage kommenden Möglichkeiten können erst nach eingehender Untersuchung besprochen werden.


Welche Kosten für Zahnersatz werden von der Krankenkasse getragen

Ästhetischer Zahnersatz - Planungsabschluss

Nach Abschluss der notwendigen Untersuchungen und unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Vorstellungen und Wünsche kann unter den möglichen Behandlungsalternativen ausgewählt werden.  Der obligatorische Heil- und Kostenplan wird zur Überprüfung und Zuschussfestsetzung von der Krankenkasse bearbeitet.

Nach Genehmigung kann mit Ihrer Behandlung begonnen werden.